beraten.

Planung kann schon mit der Beratung bei der Grundstückswahl beginnen. Wir geben Ihnen hilfreiche Informationen zu Ausrichtung, Lage und Bebaubarkeit.

Sie beginnen im Kopf eine Atmosphäre zu entwerfen – frei nach Ihrem Lebensgefühl. Was Sie dazu brauchen, sind Ideen, Inspirationen, Anregungen. Genau diese Aufgabe übernimmt ASP-Plan für Sie.

Materialien, Funktionen, Formen, Farben lassen Ihr Haus nicht irgendwie aussehen, sondern eigenständig, sinnvoll und vor allem persönlich.

Eine Kostenschätzung wird erstellt und gegebenenfalls die Planung an Ihr Budget angepasst.
Basis aller Überlegungen für die Entwicklung des Entwurfs sind die Bedürfnisse der Bauherren. Für sie ein Ambiente zum Wohlfühlen zu gestalten und ihnen Lebens-„Raum“ zu schaffen, steht im Mittelpunkt.

planen.

Der Entwurf entsteht, wesentliche Details werden besprochen, Funktionen überdacht, Materialien ausgewählt. Allerdings: Keine Kreativität um jeden Preis. Wir tun alles, damit die Idee wirtschaftlich vertretbar umgesetzt werden kann. Sie schöpfen mit uns aus einem Pool aus Architekten, Statikern und Energieberatern – alles aus einer Hand mit kurzen Wegen.

Architektur geht davon aus, dass alles miteinander vernetzt ist, miteinander korrespondiert: Gebäudehülle, Harmonie der Innenräume und deren Farbgestaltung, der Einbezug von Garten und Landschaft, die Wahl der Baustoffe und das energetische Konzept. Steht der Entwurf, wird die Genehmigungsplanung für die Baubehörden erstellt. Hat die Baubehörde mit dem „roten Punkt“ die Baufreigabe erteilt, kommt Leben in die Pläne.

umsetzen.

Auf der Basis der Baupläne werden Ausschreibungen erstellt, die den entsprechenden Unternehmen für eine Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.

Die Angebote werden ausgewertet und  passende Unternehmer vom Bauherrn beauftragt.

Im Rahmen der Bauleitung begleiteten wir Sie als Ihr unabhängiger Treuhänder zu Ihrem neuen zu Hause.
Wir sorgen dafür, dass die Qualität stimmt und die Kosten transparent bleiben. Wir koordinieren und kontrollieren alle am Bau Beteiligten.

Was die Architektenhonorare angeht, sind diese vom Gesetzgeber in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) klar und verbindlich festgeschrieben. Fragen Sie uns, wir erklären Ihnen gern und berechnen unverbindlich das mögliche Honorar.

referenzen.